Kanzler (Hochschule)

Der Kanzler einer deutschen Hochschule ist der Leiter der Verwaltung und Mitglied des Rektorats bzw. Präsidiums. Er ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen bzw. nichtkünstlerischen Personals und zuständig für den Haushalt, die Liegenschaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungsaufgaben.
Im Mittelalter gab es diese Funktion auch in Österreich.

Die Besoldung in Deutschland für dieses Amt ist im Bundesbesoldungsgesetz geregelt und hängt von der Größe der Hochschule ab, vor Einführung der W-Besoldung auch für diese Ämter in vielen Bundesländern lag die Vergütung zwischen A15 und B5, heute werden Kanzler an öffentlichen Hochschulen in der Regel nach W3 zzgl. aushandelbarer Amtszulagen bezahlt.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search